Als Österreich-Ungarn noch eine Doppelmonarchie war, konnte sich ein Lieferant das besondere Vertrauen des Hofes erwerben, indem er hochwertige Waren lieferte oder exzellente Dienstleistungen erbrachte. Im besten Falle wurde er als „k. & k. Hoflieferanten“ ausgezeichnet und war somit berechtigt, regelmäßig den Hof zu beliefern.
Für 2023 wurde kwsoft® nun für öffentliche Auftraggeber in Österreich als „geeignetes Unternehmen“ anerkannt und in das sogenannte Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) aufgenommen. Nur wer einen entsprechenden Eignungsnachweis erbracht hat, wird in dieser „Liste geeigneter Unternehmen“ geführt und kann bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden. Damit ist kwsoft® sozusagen potentieller „Hoflieferant“ der Republik Österreich.